Cookie-Richtlinie

1. Gegenstand und rechtlicher Rahmen

Diese Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf nelverino.com eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl verwalten können.

Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und die einschlägigen europäischen Vorgaben zur elektronischen Kommunikation.

Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Ihrem Endgerät und eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gelten jeweils die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen. Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.

2. Website und Kontaktangaben

Diese Hinweise betreffen den unter der Bezeichnung Nelverino angebotenen Internetauftritt.

Kontaktadresse: 10112 Condon Ave, Inglewood, CA 90304, USA.

Telefon: +1 (310) 835-4617.

E-Mail: studio@nelverino.com.

Servicezeiten nach mitteleuropäischer Ortszeit (MEZ/MESZ): Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Die Bezeichnung Nelverino ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Identifizierung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Die entsprechenden Angaben sind gemeinsam mit der Datenschutzerklärung und den weiteren einschlägigen Informationen zu lesen.

3. Cookies und vergleichbare Verfahren

Cookies sind kleine Dateien, die beim Websitebesuch im Browser beziehungsweise auf Ihrem Gerät gespeichert werden können. Sitzungscookies werden üblicherweise mit dem Ende der Sitzung gelöscht; andere Cookies bleiben bis zum vorgesehenen Ablauf oder einer früheren Löschung bestehen.

Vergleichbare Funktionen können lokale Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte und andere technische Kennungen übernehmen. Auch Messverfahren, serverseitige Signale sowie Sicherheits- und Betrugsprüfungen können unter diese Hinweise fallen.

Entscheidend ist die tatsächliche Funktionsweise. Ein Verfahren ist nicht allein deshalb von Datenschutzanforderungen ausgenommen, weil es ohne klassische Cookies oder serverseitig arbeitet.

4. Mögliche Verwendungszwecke

Die Technologien können Sitzungen, Warenkorb, Anmeldung, Checkout und Zahlung unterstützen sowie dem Schutz von Konten und Transaktionen dienen. Weitere mögliche Zwecke sind die Speicherung Ihrer Cookieauswahl und gewünschter Einstellungen.

Soweit rechtmäßig aktiviert, können zusätzliche Werkzeuge die Websiteverwendung auswerten, technische Fehler erkennen, Werbeerfolge messen oder Inhalte und Werbung personalisieren.

Welche Funktionen tatsächlich eingesetzt werden, richtet sich nach den konkreten Werkzeugen und Ihrer erforderlichenfalls erteilten Einwilligung.

5. Eigene und externe Technologien

Erstanbieter-Cookies werden unmittelbar durch die besuchte Website gesetzt oder verwaltet. Drittanbieter-Cookies stammen von eingebundenen externen Diensten.

Ein externer Dienst kann je nach Aufgabe als Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortlicher tätig sein. Bei einer Verarbeitung für eigene Zwecke sind auch dessen Datenschutzinformationen zu beachten.

Die tatsächlich eingesetzten Dienste und ihre Zwecke sind in der Cookieverwaltung beziehungsweise den zugehörigen Detailinformationen auszuweisen.

6. Kategorien der Technologien

6.1 Unbedingt erforderliche Cookies

Hierunter können Funktionen für Sitzungen, Warenkorb, Checkout, Anmeldung, Authentifizierung, Zahlungsabläufe und die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl fallen.

Eine Einwilligung ist nach § 25 Absatz 2 TDDDG nur entbehrlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere ausschließlich der Nachrichtenübertragung dienende Vorgänge oder Zugriffe, die für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind.

Die Bezeichnung „notwendig“ allein genügt nicht. Auch Lastverteilung, Sicherheitsprüfungen oder Betrugsprävention müssen anhand ihrer konkreten Funktion beurteilt werden. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO erforderlich.

Eine vollständige Blockierung solcher Funktionen im Browser kann beispielsweise Anmeldung, Warenkorb oder Checkout beeinträchtigen.

6.2 Präferenz-Cookies

Diese können Sprache, Region, Darstellung, gespeicherte Auswahl oder andere gewünschte Einstellungen berücksichtigen.

Ist die Speicherung für eine ausdrücklich angeforderte Funktion nicht unbedingt erforderlich, wird vorher eine Einwilligung benötigt.

6.3 Analyse-Cookies

Analyseverfahren können Aufschluss über Seitenbesuche, Navigation, Funktionsnutzung, technische Fehler, Leistung und allgemeine Zugriffsquellen geben.

Nicht notwendige Endgerätezugriffe für Analysezwecke setzen eine vorherige Einwilligung voraus. Datenminimierung, zusammengefasste Statistiken, eingeschränkte Weitergabe oder eine ausschließliche Verwendung zur Verbesserung dieser Website begründen für sich allein keine Ausnahme.

Eine davon getrennte Verarbeitung technischer Serverprotokolle ist anhand ihrer eigenen Zwecke und Rechtsgrundlagen zu prüfen.

6.4 Marketing und Profilbildung

Solche Verfahren können Werbewirkung und Kaufzuordnung messen, Anzeigenhäufigkeiten steuern, Zielgruppen bilden, erneute Werbeansprachen ermöglichen oder Inhalte anhand von Interessen auswählen.

Dabei können Nutzungen verschiedener Seiten, Anwendungen oder Geräte miteinander verknüpft und Profile erstellt werden. Nicht notwendige Endgerätezugriffe und einwilligungspflichtige personenbezogene Verarbeitung werden erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert.

6.5 Sicherheit und Betrugsprävention

Entsprechende Werkzeuge können automatisierte Zugriffe, unberechtigte Anmeldungen, manipulierte Sitzungen oder verdächtige Transaktionen erkennen.

Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht besteht nur, soweit die konkrete Funktion die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird dasselbe Werkzeug zusätzlich für Analyse, Werbung oder Profilbildung genutzt, sind diese Zwecke gesondert zu beurteilen und gegebenenfalls bis zur Einwilligung zu sperren.

7. Überblick zu Aktivierung und Laufzeiten

Unbedingt erforderliche Funktionen können ohne vorherige Zustimmung eingesetzt werden, soweit die gesetzliche Ausnahme tatsächlich greift. Ihre Laufzeit ist auf das für die jeweilige Funktion erforderliche Maß zu begrenzen.

Nicht notwendige Präferenz-, Analyse- und Marketingfunktionen benötigen vor ihrer Aktivierung eine entsprechende Einwilligung. Die jeweiligen Laufzeiten sind den Detailinformationen zu entnehmen.

Bei Sicherheitsfunktionen richtet sich die Einordnung nach der konkreten Erforderlichkeit. Unterschiedliche Zwecke eines Werkzeugs dürfen nicht pauschal gemeinsam als notwendig behandelt werden.

8. Angaben zu einzelnen Werkzeugen

Die Cookieverwaltung und ihre Detailinformationen sollen die tatsächlich verwendeten Technologien nachvollziehbar ausweisen.

Hierzu gehören je nach Werkzeug Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Art, Laufzeit und Einordnung als Erst- oder Drittanbietertechnologie. Ebenfalls relevant sind Empfänger, gegebenenfalls Drittlandübermittlungen, Anbieterinformationen und der aktuelle Auswahlstatus.

Diese konkreten Angaben ergänzen die vorliegende Richtlinie. Sie müssen angepasst werden, wenn Werkzeuge hinzukommen oder entfallen, Anbieter wechseln oder Zwecke, Laufzeiten beziehungsweise Übermittlungswege geändert werden. Die allgemeine Beschreibung einer Kategorie bestätigt nicht den Einsatz eines bestimmten Dienstes.

9. Einstellungen vor Ihrer ersten Auswahl

Liegt keine erkennbare gültige Auswahl vor, dürfen zunächst nur Funktionen aktiv sein, die rechtmäßig ohne Einwilligung eingesetzt werden können.

Einwilligungspflichtige Analyse-, Marketing-, Profilbildungs- und sonstige Zusatzfunktionen müssen bis zu Ihrer Zustimmung deaktiviert bleiben.

Untätigkeit, Weitersurfen, Scrollen oder das Schließen einer Seite beziehungsweise eines Hinweises stellen keine Einwilligung dar.

10. Gestaltung des Cookiehinweises

Soweit Einwilligungen erforderlich sind, muss der Hinweis verständlich informieren und eine freiwillige Auswahl ermöglichen. Dazu gehören die Annahme oder Ablehnung nicht notwendiger Funktionen sowie eine differenzierte Einstellung nach Zwecken und gegebenenfalls Anbietern.

Annahme und Ablehnung müssen klar erkennbar und gleich einfach zugänglich sein. Einwilligungspflichtige Optionen dürfen nicht vorausgewählt sein.

Wird ein Hinweis ohne Zustimmung geschlossen, dürfen dadurch keine nicht notwendigen Funktionen aktiviert werden. Der gewöhnliche Zugang zu Artikelseiten und grundlegenden Einkaufsfunktionen darf nicht allein von einer Zustimmung zu optionaler Werbung oder Analyse abhängig gemacht werden.

11. Individuelle Auswahl

In der Cookieverwaltung können Sie die vorgesehenen Präferenz-, Analyse- und Marketingkategorien sowie gegebenenfalls einzelne Anbieter getrennt verwalten.

Eine Zustimmung zu einem Zweck gilt nicht automatisch für andere Zwecke.

Unbedingt erforderliche Funktionen können innerhalb der Websiteauswahl als nicht abwählbar gekennzeichnet sein, wenn sie tatsächlich für den ausdrücklich gewünschten Dienst benötigt werden. Ihre technische Blockierung bleibt gegebenenfalls über den Browser möglich.

12. Änderung und Widerruf

Sie können Ihre Auswahl jederzeit über den auf der Website bereitgestellten Zugang zur Cookieverwaltung ändern oder eine Einwilligung widerrufen. Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Erteilung.

Nach dem Widerruf dürfen die betroffenen einwilligungsabhängigen Funktionen nicht weiter für diesen Zweck eingesetzt werden. Die neue Auswahl kann gespeichert werden, damit sie bei weiteren Besuchen berücksichtigt wird.

Bereits erhobene Daten dürfen nur weiter aufbewahrt oder verarbeitet werden, soweit hierfür ein eigenständiger rechtlicher Grund besteht. Eine nachträgliche pauschale Umstellung auf berechtigte Interessen ersetzt keine erforderliche Einwilligung.

Die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf auf wirksamer Einwilligung beruhenden Verarbeitung bleibt unberührt.

13. Dokumentation Ihrer Entscheidung

Zur Umsetzung und zum Nachweis Ihrer Auswahl können ein erforderliches Cookie oder eine andere geeignete Kennung verwendet werden.

Die Dokumentation kann gewählte Kategorien und Anbieter, Zeitpunkt, Version des Hinweises, Änderungen und Widerrufe sowie eine technische Zuordnungskennung umfassen.

Diese Angaben dienen der Beachtung Ihrer Entscheidung, ihrer späteren Änderung und dem erforderlichen Nachweis des Einwilligungsvorgangs. Sie sind auf diesen Zweck und eine angemessene Speicherdauer zu beschränken.

14. Erneute Abfrage

Eine erkennbare und weiterhin gültige Entscheidung soll bei späteren Besuchen berücksichtigt werden. Eine neue Abfrage kann erforderlich sein, wenn sich Zwecke oder Bedingungen wesentlich ändern, neue einwilligungspflichtige Dienste hinzukommen oder die bisherige Auswahl nicht mehr erkennbar ist.

Auch gelöschte Cookies oder lokale Speicherdaten können dazu führen, dass Ihre frühere Auswahl nicht mehr zugeordnet werden kann.

Eine erneute Abfrage nach mindestens sechs Monaten kann je nach Umständen in Betracht kommen. Dies ist weder eine allgemeine gesetzliche Sechsmonatsfrist noch eine automatische Befugnis, eine Ablehnung regelmäßig zu übergehen.

Sie müssen eine erneute Abfrage nicht abwarten, um Ihre Einstellungen zu ändern.

15. Eingebundene externe Dienste

Externe Funktionen können insbesondere Zahlung, Sicherheit, Einwilligungsverwaltung, Analyse, Werbung, Suche, Kommunikation, Kundenservice oder eingebettete Inhalte betreffen.

Welche Dienste tatsächlich eingebunden sind und wofür sie verwendet werden, muss aus den zugehörigen Informationen hervorgehen.

Bei eigenständiger Verantwortlichkeit eines externen Anbieters gelten ergänzend dessen Datenschutzinformationen. Eigene Pflichten bei Auswahl, Einbindung und Übermittlung bleiben bestehen. Ein Verweis auf externe Datenschutzbedingungen ersetzt keine erforderliche Einwilligung oder transparente Information.

16. Übermittlungen außerhalb des EWR

Einzelne Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort aus darauf zugreifen, beispielsweise aus den USA.

Solche Übermittlungen müssen die Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO erfüllen. In Betracht kommen ein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss, geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder andere rechtlich zulässige Mechanismen. Gesetzliche Ausnahmen sind nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen nutzbar.

Soweit eine Übermittlung auf den EU-US Data Privacy Framework gestützt wird, muss der konkrete Empfänger wirksam zertifiziert und die betreffende Verarbeitung erfasst sein. Eine solche Zertifizierung wird mit dieser Richtlinie nicht behauptet.

Je nach Risiko können zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung, Datenminimierung, eingeschränkte Kennungen und Zugriffsbeschränkungen erforderlich sein. Konkrete Informationen ergeben sich aus den Angaben zum jeweiligen Dienst und können über den Kundenservice angefragt werden.

17. Einstellungen im Browser

Viele Browser ermöglichen die Anzeige und Löschung gespeicherter Cookies sowie die Einschränkung eigener oder fremder Cookies. Je nach Browser sind auch automatische Löschungen beim Schließen und weitere Schutzoptionen verfügbar.

Eine umfassende Blockierung kann Warenkorb, Checkout, Anmeldung, Authentifizierung, Sicherheit oder gespeicherte Einstellungen beeinträchtigen.

Browseroptionen und die Cookieverwaltung der Website sind unterschiedliche Funktionen. Das bloße Löschen von Cookies ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einem gegenüber dem jeweiligen Dienst erklärten Widerruf.

18. Externe Inhalte innerhalb einer Seite

Eingebettete Inhalte können beim Laden Verbindungen zu externen Anbietern herstellen und dabei Geräteinformationen oder Onlinekennungen verarbeiten.

Soweit dafür eine Einwilligung erforderlich ist, darf die entsprechende Verbindung beziehungsweise Verarbeitung erst nach Ihrer Zustimmung stattfinden.

Bis dahin kann eine neutrale Vorschau oder ein Hinweis angezeigt werden. Eine bewusste Aktivierung muss auf ausreichenden Informationen beruhen.

19. Mögliche Datenarten

Je nach Werkzeug können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Besuchszeit, aufgerufene Seiten oder Artikel, Klicks, Herkunftsseite und technische Diagnosedaten verarbeitet werden.

Auch Warenkorb- oder Kaufereignisse, Präferenzen, Einwilligungsstatus und Werbezuordnungen können betroffen sein. Aus einer IP-Adresse kann gegebenenfalls ein ungefährer Standort abgeleitet werden.

Welche Daten ein bestimmter Dienst tatsächlich erhebt, ist in seinen konkreten Informationen auszuweisen. Diese allgemeine Aufzählung bedeutet nicht, dass sämtliche genannten Daten bei jedem Besuch erhoben werden.

20. Ihre Datenschutzrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Hinzu kommen Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung sowie die Möglichkeit einer Beschwerde und gerichtlichen Rechtsverfolgung.

Gegen Direktwerbung einschließlich damit verbundener Profilbildung können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Die betroffenen Daten dürfen danach nicht weiter für diese Werbung verwendet werden.

Anfragen richten Sie bitte an studio@nelverino.com. Einzelheiten erläutern die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.

21. Beschwerde bei einer Aufsicht

Sie können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie eine rechtswidrige Verarbeitung vermuten.

Nach Artikel 77 DSGVO kommt insbesondere eine Aufsicht am gewöhnlichen Aufenthaltsort, am Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes in Betracht. In Deutschland richtet sich die konkrete Zuständigkeit nach den gesetzlichen Regeln.

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice ist hierfür nicht erforderlich. Weitere administrative und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

22. Kontakt und Servicezeiten

Fragen zu Cookies, Tracking, Einstellungen oder Datenschutz können Sie an die folgenden Kontaktwege richten:

Kontaktadresse: 10112 Condon Ave, Inglewood, CA 90304, USA.

Telefon: +1 (310) 835-4617.

E-Mail: studio@nelverino.com.

Servicezeiten nach mitteleuropäischer Ortszeit (MEZ/MESZ): Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Weitere Angaben finden Sie unter Kontakt. Die Servicezeiten beschränken nicht Ihre Möglichkeit, die bereitgestellte Cookieverwaltung jederzeit zu verwenden.

23. Aktualisierung dieser Richtlinie

Änderungen können aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen, hinzugefügter oder entfernter Werkzeuge, wechselnder Anbieter, geänderter Zwecke oder Laufzeiten sowie technischer Anpassungen erforderlich werden.

Die aktualisierte Fassung wird auf der Website mit ihrem Aktualisierungsdatum veröffentlicht.

Soweit eine Änderung nicht von Ihrer bisherigen Einwilligung erfasst ist, muss vor der betreffenden Verarbeitung eine neue wirksame Zustimmung eingeholt werden. Die Veröffentlichung einer geänderten Richtlinie allein gilt nicht als Einwilligung.